Designschutz.
Klar. Effizient. Durchsetzbar.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Produktgestaltung wirksam zu schützen – für Unternehmen, Kreative und Start-ups.

Designschutz, für wen?

Start-ups & Gründer:innen

Mit innovativen Designs am Markt positionieren.

Designer, Kreative & Agenturen

Kreative Leistungen absichern.

Unternehmen & KMU

Produktlinie vor Nachahmungen schützen.

Hersteller technischer Produkte

Funktionale Gestaltung als Teil ihrer Innovationsstrategie schützen.

Welcher Designschutz?

Je nach Erscheinungsform, Einsatzbereich und gewünschtem Schutzumfang kommen verschiedene Designarten und Anmeldestrategien in Betracht. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Schutzarten:

Deutsches Design

  • Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
    Gültigkeit: Bundesrepublik Deutschland

    Vorteile:

    • Schnelles und kostengünstiges Anmeldeverfahren

    • Eintragung oft innerhalb weniger Wochen

    • Schutz eines der wichtigsten europäischen Absatzmärkte

    • Grundlage für spätere internationale Erweiterung

    Geeignet für: Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem deutschen Markt oder als erster Schritt zur internationalen Absicherung.

EU-Design (Gemeinschaftsgeschmacks-muster)

  • Zuständig: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
    Gültigkeit: Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    Vorteile:

    • Einheitlicher Schutz in der gesamten EU

    • Zentrale Anmeldung mit einheitlicher Rechtswirkung

    • Effizient für europaweit vertriebene Produkte

    • Schnelle Eintragung ohne materielle Prüfung

    Geeignet für: Unternehmen mit Absatzmärkten in mehreren EU-Staaten oder bei europaweiter Designvermarktung.

Internationales Design

  • Zuständig: WIPO (über nationale oder EU-Basisanmeldung)

  • Zuständig: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), Haager Musterabkommen
    Gültigkeit: In den gewählten Vertragsstaaten (z. B. Schweiz, USA, Japan, China)

    Vorteile:

    • Zentrale Anmeldung für mehrere Länder

    • Flexible Auswahl der Schutzländer

    • Verwaltungsvereinfachung durch einheitliches Verfahren

    • Schutz in wichtigen internationalen Märkten

  • Geeignet für: Exportorientierte Unternehmen mit internationalem Fokus oder Schutzbedarf außerhalb der EU.

Welche Schutzstrategie ist sinnvoll?

  • Die Auswahl der geeigneten Schutzform für Ihr Design hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von:

    • der geografischen Vermarktung Ihrer Produkte (national, EU-weit oder international),

    • der Art des Designs (z. B. Produktform, grafische Oberfläche, Verpackung),

    • dem geplanten Einsatzzweck (z. B. kurzfristige Kollektion oder dauerhaftes Serienprodukt),

    • sowie von Budget, Zeithorizont und Durchsetzungsbedarf.

    Wir unterstützen Sie dabei, die passende Designschutz-Strategie zu entwickeln – individuell, rechtssicher und praxisorientiert. Sprechen Sie uns an.

Meine Leistungen

Designcheck

Verfügbarkeit + Einschätzung

Deutsches Design

Beratung + Anmeldung beim DPMA

Gemeinschaftsgeschmackmuster

Beratung + Anmeldung beim EUIPO

Überwachung

Monitoring +
Verlängerung

Über mich

Hallo, ich bin Oliver Rosenthal - Ihr Designanwalt

Ich bin Patentanwalt und europäischer Designanwalt. Mein Ziel ist es, Designschutz für alle zugänglich machen: klar, fair, persönlich.

✔️ Jahrelange Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz

✔️ Zulassung als Patentanwalt

✔️ Diskretion & individuelle Beratung

✔️ Zusammenarbeit mit DPMA / EUIPO / WIPO

> mehr über mich

Klar & verständlich

  • Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinung eines Produkts – z. B. Form, Farbe, Kontur oder Oberfläche. Es geht nicht um die Funktion, sondern um das sichtbare Design.

  • Schutzfähig sind zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen – etwa Möbel, Verpackungen, technische Geräte, Grafiken, Logos oder Benutzeroberflächen. Voraussetzung: Ihr Design ist neu und eigenartig.

  • Der Schutz gilt zunächst für 5 Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden – jeweils in 5-Jahres-Schritten.

  • Nicht unbedingt. Es gibt zentrale Verfahren für Schutz in der gesamten EU (EUIPO) oder in vielen Ländern weltweit (WIPO). Wir beraten Sie zur passenden Strategie.

  • Dieses entsteht automatisch durch die erste Veröffentlichung innerhalb der EU – ohne Anmeldung. Es gilt für 3 Jahre, schützt aber nur vor Nachahmungen, nicht vor parallelen Eigenentwicklungen.

  • Ja, sogenannte Sammelanmeldungen sind möglich – besonders effizient bei Varianten oder Designserien.

  • Mit einem eingetragenen Design haben Sie ein wirksames Recht zur Hand. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung – notfalls auch gerichtlich.

Kontakt

E-Mail: mail@rosenthal-ip.com

Telefon: +49.(0)2761.9331516

Fax: +49.(0)2761.9331517

Adresse: Edith-Stein-Weg 14
D-57462 Olpe

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