Designschutz.
Klar. Effizient. Durchsetzbar.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Produktgestaltung wirksam zu schützen – für Unternehmen, Kreative und Start-ups.
Designschutz, für wen?
Welcher Designschutz?
Je nach Erscheinungsform, Einsatzbereich und gewünschtem Schutzumfang kommen verschiedene Designarten und Anmeldestrategien in Betracht. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Schutzarten:
Meine Leistungen
Über mich
Hallo, ich bin Oliver Rosenthal - Ihr Designanwalt
Ich bin Patentanwalt und europäischer Designanwalt. Mein Ziel ist es, Designschutz für alle zugänglich machen: klar, fair, persönlich.
✔️ Jahrelange Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz
✔️ Zulassung als Patentanwalt
✔️ Diskretion & individuelle Beratung
✔️ Zusammenarbeit mit DPMA / EUIPO / WIPO
Klar & verständlich
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Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinung eines Produkts – z. B. Form, Farbe, Kontur oder Oberfläche. Es geht nicht um die Funktion, sondern um das sichtbare Design.
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Schutzfähig sind zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen – etwa Möbel, Verpackungen, technische Geräte, Grafiken, Logos oder Benutzeroberflächen. Voraussetzung: Ihr Design ist neu und eigenartig.
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Der Schutz gilt zunächst für 5 Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden – jeweils in 5-Jahres-Schritten.
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Nicht unbedingt. Es gibt zentrale Verfahren für Schutz in der gesamten EU (EUIPO) oder in vielen Ländern weltweit (WIPO). Wir beraten Sie zur passenden Strategie.
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Dieses entsteht automatisch durch die erste Veröffentlichung innerhalb der EU – ohne Anmeldung. Es gilt für 3 Jahre, schützt aber nur vor Nachahmungen, nicht vor parallelen Eigenentwicklungen.
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Ja, sogenannte Sammelanmeldungen sind möglich – besonders effizient bei Varianten oder Designserien.
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Mit einem eingetragenen Design haben Sie ein wirksames Recht zur Hand. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung – notfalls auch gerichtlich.
Kontakt
E-Mail: mail@rosenthal-ip.com
Telefon: +49.(0)2761.9331516
Fax: +49.(0)2761.9331517
Adresse: Edith-Stein-Weg 14
D-57462 Olpe
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