Marke ist nicht gleich Marke

Im Markenrecht gibt es weit mehr als nur den Namen eines Produkts. Vom Firmenlogo bis zum charakteristischen Sound können viele Erscheinungsformen geschützt werden – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wortmarke

  • Definition: Besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen typografischen Zeichen – ohne Gestaltung.

  • Beispiel: Amazon, BMW, 123Print

  • Vorteil: Schutz unabhängig von der Schriftart oder Darstellung – sehr flexibel einsetzbar.

Hörmarke (Klangmarke)

  • Definition: Akustisches Zeichen wie ein Jingle, Tonfolge oder Geräusch.

  • Beispiel: McDonald's-Jingle „I’m lovin’ it“

  • Anforderung: Muss eindeutig als Audiodatei darstellbar sein.

Bildmarke

  • Definition: Eine rein grafische Darstellung ohne Wortelemente.

  • Beispiel: Das Apple-Logo (ohne Schriftzug)

  • Vorteil: Starker Wiedererkennungswert durch visuelles Design.

3D-Marke (Formmarke)

  • Definition: Schutz einer dreidimensionalen Form (z. B. Produktverpackung, Produktform).

  • Beispiel: Die Form der Coca-Cola-Flasche

  • Anforderung: Muss unterscheidungskräftig sein, nicht nur technisch bedingt.

Bewegungsmarke

  • Definition: Marke besteht aus einer sich verändernden Bildabfolge (Animation).

  • Beispiel: Bewegungslogo eines Unternehmens

  • Anforderung: Muss als Sequenz (z. B. Video oder grafisch) darstellbar sein.

Multimediamarke

  • Definition: Kombination aus Ton und Bild (z. B. kurze Video-/Audiosequenzen).

  • Beispiel: Intro-Animationen mit Ton von Marken (z. B. Netflix-„Ta-dum“)

  • Neuer Typ: Seit EUIPO-Einführung 2017 zulässig.

Kollektivmarke

  • Definition: Marke, die von einem Verband gehalten wird und von seinen Mitgliedern genutzt werden darf.

  • Beispiel: „Fairtrade“-Label

  • Ziel: Qualitätssicherung, Gemeinschaftswerbung.

Wort-/Bildmarke

  • Definition: Kombination aus Wortbestandteilen und grafischen Elementen (z. B. Logo mit Text).

  • Beispiel: Das „Nike“-Logo mit Schriftzug

  • Vorteil: Schutz der konkreten Gestaltung – geeignet für Marken mit festen CI-Elementen.

Positionsmarke

  • Definition: Marke, die eine bestimmte Platzierung eines Zeichens auf einem Produkt schützt.

  • Beispiel: Roter Streifen auf der Schuhseite (wie bei Louboutin-Schuhen)

  • Anforderung: Visuelle Darstellung mit exakter Positionsbeschreibung erforderlich.

Hologrammmarke

  • Definition: Marke besteht aus einem Hologramm mit spezifischem Erscheinungsbild.

  • Anwendung: Bisher selten, aber in High-Tech-Branchen relevant.

Gewährleistungsmarke (EU/EUIPO)

  • Definition: Dient der Gewährleistung bestimmter Eigenschaften der Ware/Dienstleistung (z. B. Qualität, Material).

  • Beispiel: Prüfsiegel, Umweltzeichen (sofern als Marke geschützt)

  • Unterschied zur Kollektivmarke: Keine Nutzung durch Verbandsmitglieder, sondern durch autorisierte Dritte.

Farbmarke

  • Definition: Eine bestimmte Farbe oder Farbkombination ohne grafische oder textliche Bestandteile.

  • Beispiel: Magenta der Telekom (unter bestimmten Voraussetzungen)

  • Hinweis: Hohe Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung.

Muster- oder Strukturmarke

  • Definition: Regelmäßig wiederkehrendes Muster auf einem Produkt (z. B. Gewebe, Leder, Oberfläche).

  • Beispiel: Louis Vuitton-Monogramm

  • Anforderung: Muss als Herkunftshinweis erkennbar sein.