Patent vs. Gebrauchsmuster: Vor- und Nachteile im Vergleich

Wenn es darum geht, eine Erfindung in Deutschland zu schützen, stehen Patente und Gebrauchsmuster zur Auswahl. Beide Schutzrechte bieten dem Erfinder exklusive Rechte an seiner technischen Idee, haben aber unterschiedliche Bedingungen und Auswirkungen. In diesem Blogbeitrag erklären wir allgemein verständlich, was Patente und Gebrauchsmuster sind, und stellen ihre Vorteile und Nachteile gegenüber. Dabei beleuchten wir Schutzumfang, Schutzdauer, Kosten, Verfahrensdauer, Durchsetzbarkeit gegenüber Nachahmern sowie typische Risiken und Herausforderungen.

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Es wird erteilt, wenn die Erfindung neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Mit einem Patent erhält der Inhaber das exklusive Recht, anderen die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf der Erfindung zu verbieten. Ein erteiltes Patent bietet einen starken rechtlichen Schutz, da es vom Patentamt inhaltlich geprüft wurde (auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit). Die maximale Schutzdauer eines deutschen Patents beträgt 20 Jahre ab Anmeldedatum, vorausgesetzt, es werden regelmäßig Jahresgebühren gezahlt Nach der Patenterteilung gilt das Patent als rechtmäßig und kann gegen Verletzer durchgesetzt werden, was es zu einem wirksamen Mittel gegen Nachahmer macht.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster – oft auch „kleines Patent“ genannt – ist ebenfalls ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das jedoch schneller und kostengünstiger zu erlangen ist als ein Patent. Ähnlich wie beim Patent muss die Erfindung neu sein, gewerblich anwendbar und einen erfinderischen Schritt aufweisen. Das Gebrauchsmuster wird ohne umfangreiche inhaltliche Prüfung in das Register eingetragen, meist schon innerhalb weniger Monate nach der Anmeldung. Es gewährt dem Inhaber – wie ein Patent – das Recht, Dritten die Nachahmung oder Nutzung der geschützten Erfindung zu untersagen. Die Schutzdauer eines deutschen Gebrauchsmusters ist jedoch kürzer: maximal 10 Jahre ab Anmeldetag, sofern Aufrechterhaltungsgebühren bezahlt werden. Insgesamt ist ein Gebrauchsmuster ein flexibles Schutzrecht, um schnell erste Rechte an einer technischen Neuerung zu sichern, allerdings ohne die eingehende Prüfung, die ein Patent durchläuft.

Schutzumfang: Was wird geschützt?

Patent und Gebrauchsmuster unterscheiden sich in ihrem Schutzumfang, also dem, was konkret geschützt werden kann. Beide Schutzrechte decken technische Produkte, Vorrichtungen und Gegenstände ab. Patente können darüber hinaus aber auch technische Verfahren oder Herstellungsprozesse schützen – etwa ein neues Fertigungsverfahren oder chemisches Verfahren. Gebrauchsmuster hingegen können keine Verfahren schützen; technische oder chemische Herstellungsprozesse sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Eine neue Maschine oder ein technischer Gegenstand kann sowohl per Patent als auch per Gebrauchsmuster geschützt werden, während eine neue Produktionsmethode nur durch ein Patent abgesichert werden kann.

Der inhaltliche Schutzbereich (also welche Merkmale der Erfindung in den Ansprüchen definiert sind) kann bei beiden Schutzrechten ähnlich formuliert sein. Allerdings verleiht ein Patent aufgrund der gründlichen Prüfung einen tendenziell robuster überprüften Schutzumfang – die Erfindung wurde ja vom Patentamt auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Ein Gebrauchsmuster wird ohne sachliche Prüfung eingetragen, was bedeutet, dass sein Schutzumfang zunächst ungeprüft im Raum steht. Im Klartext: Auf dem Papier kann ein Gebrauchsmuster ähnlich weitreichende Ansprüche haben wie ein Patent, doch die tatsächliche Rechtsbeständigkeit dieser Ansprüche ist ungewiss, bis sie im Streitfall gerichtlich geprüft wird. Beide Schutzrechte erlauben dem Inhaber jedenfalls, gegen Nachahmer vorzugehen; aber die Sicherheit, dass der Anspruch hält, ist beim Patent von Anfang an höher, da es bereits eine amtliche Prüfung bestanden hat.

Dauer des Schutzes

Ein zentraler Unterschied liegt in der Schutzdauer der beiden Schutzrechtsarten. Ein deutsches Patent kann maximal 20 Jahre lang aufrechterhalten werden (gerechnet ab dem Anmeldetag), sofern der Inhaber ab dem dritten Jahr jährlich steigende Gebühren zahlt. Dieser lange Zeitraum ist vorteilhaft, wenn die Erfindung langfristig vermarktet werden soll – beispielsweise bei langlebigen technischen Produkten.

Ein deutsches Gebrauchsmuster bietet demgegenüber nur einen zeitlich begrenzten Schutz von bis zu 10 Jahren. Die anfängliche Schutzdauer beträgt 3 Jahre ab Anmeldung und kann durch Gebührenzahlungen zunächst auf 6 Jahre, dann 8 Jahre und maximal auf 10 Jahre verlängert werden. Nach 10 Jahren erlischt der Gebrauchsmusterschutz endgültig – eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Für Erfindungen mit kurzem Produktlebenszyklus (z.B. in schnelllebigen Technologiefeldern) kann diese kürzere Schutzdauer ausreichend sein. Bei langfristigen Innovationen hingegen stellt die begrenzte Laufzeit einen Nachteil dar, da spätestens nach 10 Jahren Wettbewerber die Technik frei nutzen dürfen.

Kosten: Patent vs. Gebrauchsmuster

Kosten spielen für Erfinder eine wichtige Rolle. Generell ist die Erlangung eines Patents mit höheren Kosten verbunden als die eines Gebrauchsmusters. Bereits die Amtsgebühren zeigen Unterschiede: Die Anmeldegebühr für ein deutsches Patent beträgt 40 € zuzüglich weiterer Gebühren für Recherche (300 €, optional) und Prüfung (350 € nach vorheriger Recherche, 150 € ohne vorheriger Recherche) – insgesamt also mehrere hundert Euro, bevor das Patent erteilt wird. Hinzu kommen jährliche Aufrechterhaltungsgebühren, die ab dem 3. Schutzjahr starten und bis zum 20. Jahr stark ansteigen. Über die maximale Laufzeit summieren sich die amtlichen Gebühren für ein Patent auf grob über 13.000 €.

Demgegenüber liegen die Amtsgebühren für ein Gebrauchsmuster deutlich niedriger: Die Anmeldung kostet 30 € und es fällt keine Prüfungsgebühr an. Erst ab dem 4. Jahr werden Aufrechterhaltungsgebühren fällig, die ebenfalls deutlich geringer sind als bei Patenten (z .B. 210 € im 6. Jahr, 350 € im 8. Jahr und 530 € im 10. Jahr). Insgesamt kommen für ein Gebrauchsmuster über 10 Jahre Amtsgebühren von rund 1.400 € zusammen – also nur etwa ein Zehntel der Patentkosten über 20 Jahre.

Zu beachten ist, dass die Amtsgebühren nur einen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Sowohl bei Patenten als auch bei Gebrauchsmustern fallen Anwaltskosten für Beratung, Ausarbeitung der Anmeldung und Betreuung an. Bei Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern können ähnliche Kosten entstehen, da für beide Schutzarten eine solide technische Beschreibung und sinnvolle Anspruchsformulierung nötig ist.. Der Vorteil des Gebrauchsmusters liegt also vorrangig in den geringeren Amtsgebühren und dem Wegfall des Prüfungsverfahren. Ein Patent erfordert höhere Investitionen, kann dafür aber auch länger verwertet werden.

Dauer des Anmelde- und Prüfverfahrens

Wer rasch einen Titel in Händen halten möchte, wird den Unterschied in der Verfahrensdauer besonders beachten. Patente durchlaufen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein ausführliches Prüfungsverfahren, das Zeit kostet: Von der Anmeldung bis zur Patenterteilung vergehen im Durchschnitt mehrere Jahre (oft mindestens 2–3 Jahre). Zunächst wird die Anmeldung formal geprüft und veröffentlicht (nach 18 Monaten), dann auf Antrag inhaltlich geprüft. Es kann zu Prüfungsbescheiden, Nachbesserungen und einer längeren Bearbeitungszeit kommen, bevor ein Patent erteilt wird. Für Erfinder bedeutet das eine gewisse Wartezeit, bis sie einen voll durchsetzbaren Patentschutz haben.

Ein Gebrauchsmuster ist hier deutlich im Vorteil, was die Geschwindigkeit angeht. Da keine Sachprüfung auf Neuheit oder erfinderische Höhe stattfindet, geht es nach der formalen Prüfung direkt zur Eintragung ins Register. In der Regel ist ein Gebrauchsmuster schon innerhalb weniger Monate (oft 2–4 Monate) nach der Anmeldung eingetragen und veröffentlicht. In Einzelfällen kann es sogar nur Wochen dauern. Diese schnelle Eintragung verschafft dem Erfinder zügig ein amtliches Schutzrecht, das er bei Bedarf gegenüber Dritten geltend machen kann. Die Kehrseite der Medaille: Die kurze Verfahrensdauer resultiert daraus, dass das DPMA die materielle Patentierbarkeit der Erfindung nicht geprüft hat – dieser Punkt kann sich also später noch als Stolperstein erweisen.

Zusammengefasst: Patentanmeldung = länger, aber gründlicher, Gebrauchsmuster = schneller, aber ungeprüft. Wer schnell einen Nachweis für seine Erfindung in der Hand halten möchte oder ein schnelles Vorgehen gegen Nachahmer plant, profitiert von der zügigen Gebrauchsmustereintragung. Wer dagegen die langfristige, belastbar geprüfte Lösung bevorzugt und Zeit mitbringt, setzt auf das Patent.

Durchsetzbarkeit gegenüber Nachahmern

Für Erfinder ist entscheidend, wie wirksam sie ihr Schutzrecht gegen Nachahmer durchsetzen können. Ein erteiltes Patent bietet hierbei in der Regel stärkeren Rückhalt: Da das Patentamt die Erfindung geprüft hat, wird ein Patent im Streitfall als rechtsbeständig angesehen, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Gegen ein Patent kann zwar beispielsweise ein Einspruch (innerhalb von 9 Monaten nach Erteilung) oder später eine Nichtigkeitsklage erhoben werden, aber die Hürden für die Gegner sind relativ hoch. Patente bieten somit einen robusten Schutz gegen Nachahmer – der Inhaber kann Verletzer abmahnen oder auf Unterlassung und Schadenersatz klagen und hat gute Chancen, dass sein Schutzrecht vor Gericht Bestand hat. Allerdings muss der Erfinder hierfür erst einmal die Patenterteilung abwarten, was – wie oben beschrieben – einige Zeit dauern kann.

Beim Gebrauchsmuster ist die Situation gewissermaßen umgekehrt. Der Inhaber hat sehr schnell ein eingetragenes Schutzrecht in der Hand und kann damit im Prinzip umgehend gegen Nachahmer vorgehen – etwa eine Abmahnung aussprechen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, sofern die Verletzung klar ist. Das Gebrauchsmuster verschafft also einen Zeitvorteil, wenn es darum geht, unmittelbar Druck auf einen möglichen Verletzer auszuüben. In der Praxis wird dieser Vorteil häufig strategisch genutzt: Erfinder melden beispielsweise parallel zur Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster an (oder zweigen aus der Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster ab), um während der langen Patentprüfungszeit schon ein durchsetzbares Schutzrecht zu haben.

Dem schnellen Schutz des Gebrauchsmusters steht jedoch seine geringere Rechtssicherheit gegenüber. Weil das DPMA die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen nicht geprüft hat, kann ein abgemahnter Nachahmer die Gültigkeit des Gebrauchsmusters leicht angreifen. Konkret kann jeder Dritte jederzeit beim DPMA einen Löschungsantrag gegen das Gebrauchsmuster stellen, mit dem Argument, die Erfindung sei gar nicht neu oder nicht erfinderisch genug. In einem solchen Löschungsverfahren wird dann nachträglich geprüft, ob die Schutzvoraussetzungen erfüllt sind. Stellt sich heraus, dass z.B. schon ein einschlägiger Stand der Technik existierte, wird das Gebrauchsmuster ganz oder teilweise gelöscht. Dieses Risiko besteht immer im Hinterkopf, wenn man mit einem Gebrauchsmuster gegen jemanden vorgeht. Gerichte verlangen bei einstweiligen Verfügungen auf Basis eines Gebrauchsmusters häufig, dass der Schutzrechtsinhaber eine gründliche Recherche vorgelegt hat oder anderweitig die Neuheit plausibel macht, weil eben keine amtliche Prüfung stattfand.

Fazit in puncto Durchsetzbarkeit: Hat man erst ein Patent, so ist dies ein starkes Schwert, um Nachahmern Einhalt zu gebieten, während man beim Gebrauchsmuster zwar schneller ziehen kann, aber ein stumpferes Schwert in der Hand hält, das der Gegner unter Umständen zerbrechen kann. Im Idealfall nutzt man die Vorteile beider: Schnell einen Gebrauchsmusterschutz erlangen und langfristig die Patentierung anstreben. Bei akutem Wettbewerbsdruck kann das Gebrauchsmuster der schnelle Türstopper sein, während das Patent die dauerhafte Absicherung liefert.

Risiken und Herausforderungen

Sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster bieten Chancen, bergen aber auch Risiken und Herausforderungen für Erfinder. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:

  • Risiken beim Patent: Die Patentanmeldung ist mit einer Investition von Zeit und Geld verbunden, und es gibt keine Garantie, dass am Ende tatsächlich ein Patent erteilt wird. Wenn sich herausstellt, dass die Erfindung doch nicht neu oder nicht erfinderisch genug ist, wird das Patent vom Amt verweigert – der Erfinder hätte dann Zeit und Geld auf das Prüfungsverfahren verwendet, ohne Schutzrecht zu erhalten. Zudem erfordert ein Patent absolute Geheimhaltung vor der Anmeldung: Jede Veröffentlichung der Erfindung vorab zerstört die Neuheit und damit die Patentierbarkeit. Schon eine Präsentation auf einer Messe oder ein Artikel kann dazu führen, dass ein Patent nicht mehr erteilt werden kann. Diese Strenge bedeutet: Erfinder müssen diszipliniert sein und dürfen ihre Idee erst nach der Patentanmeldung publik machen. Auch die langen Wartezeiten bis zur Erteilung können herausfordernd sein – in dieser Zeit ist das Schutzrecht noch unsicher. Dennoch gibt es Möglichkeiten, z.B. durch beschleunigte Prüfungsanträge, den Prozess zu verkürzen, oder durch die Kombination mit einem Gebrauchsmuster (wie oben erwähnt), die Phase bis zur Patenterteilung zu überbrücken.

  • Risiken beim Gebrauchsmuster: Das Gebrauchsmuster verlockt durch Schnelligkeit und geringe Kosten, doch der Verzicht auf die Prüfung ist ein zweischneidiges Schwert. Zum einen trägt der Erfinder hier die Verantwortung, selbst für Neuheit und erfinderische Leistung zu recherchieren – tut er das nicht gründlich, läuft er Gefahr, ein schwaches Schutzrecht zu erhalten, das im Ernstfall nicht standhält. Die Rechtssicherheit ist geringer: Man weiß erst dann, ob das Gebrauchsmuster wirklich etwas “wert” ist, wenn es jemand angreift (oder eben nicht angreift). Ein weiteres Risiko ist die beschränkte Schutzdauer von max. 10 Jahren – für Erfindungen, die länger vermarktet werden sollen, reicht das ggf. nicht aus. Zudem kann ein Gebrauchsmuster – wie erwähnt – jederzeit von Dritten gelöscht werden, wenn diese beweisen, dass die Erfindung nicht neu oder naheliegend war. Das heißt, der Inhaber eines Gebrauchsmusters lebt ständig mit dem Unsicherheitsfaktor, dass bei einer Konfrontation mit einem Nachahmer sein Recht plötzlich ganz wegfallen könnte. Und nicht zuletzt deckt das Gebrauchsmuster nicht alle Erfindungsarten ab (Stichwort: keine Verfahren). Wer also beispielsweise einen innovativen Herstellungsprozess entwickelt hat, kann diesen nicht durch ein Gebrauchsmuster schützen und müsste auf ein Patent ausweichen.

  • Besonderheit Neuheitsschonfrist: Eine Herausforderung im Patentrecht ist die bereits erwähnte fehlende Toleranz für eigene Vorveröffentlichungen. Hier hat das Gebrauchsmuster einen interessanten Vorteil: Es gibt eine gesetzliche Neuheitsschonfrist von 6 Monaten. Das bedeutet, wenn der Erfinder seine Idee bis zu 6 Monate vor der Anmeldung selbst öffentlich gemacht hat (z.B. durch eine Präsentation oder Veröffentlichung), schadet dies der Gebrauchsmuster-Anmeldung nicht. In derselben Situation wäre ein Patent jedoch ausgeschlossen, da dort absolute Neuheit gefordert ist (keine Schonfrist). Diese Regelung kann ein Rettungsanker sein, wenn einem Erfinder mal ein vorzeitiger Informationsleck passiert ist – mittels Gebrauchsmuster kann er innerhalb von sechs Monaten nach der eigenen Veröffentlichung doch noch Schutz erlangen. Allerdings ersetzt dies natürlich keine strategische Planung: Im Idealfall veröffentlicht man niemals vor der Anmeldung, um sowohl Patent- als auch Gebrauchsmusteroptionen offen zu halten.

Trotz aller Unterschiede muss betont werden: Beide Schutzrechte erfordern ein gewisses Maß an Sorgfalt. Eine unsauber formulierte Patentanmeldung kann ebenso scheitern oder ein schwaches Patent ergeben, wie ein vorschnell angemeldetes Gebrauchsmuster ohne Recherche riskant ist. Erfinder sollten daher immer überlegen, welches Instrument besser zu ihrer Erfindung und Geschäftsstrategie passt – und sich ggf. fachkundig beraten lassen.

Fazit

Patente und Gebrauchsmuster haben jeweils spezifische Vor- und Nachteile, und die beste Wahl hängt von der individuellen Situation des Erfinders und der Erfindung ab. Ein Patent bietet den umfassenderen und längeren Schutz, ist aber teurer und erfordert Geduld im Prüfungsverfahren. Ein Gebrauchsmuster verschafft schnellen, kostengünstigen Schutz und eignet sich besonders, wenn sofort eine Absicherung am Markt benötigt wird oder die Erfindung eine eher kurze Lebensdauer hat. Dafür muss man bei Gebrauchsmustern mit einer geringeren Rechtssicherheit leben und die begrenzte Schutzdauer im Blick behalten.

Für Einzelerfinder und kleine Unternehmen kann das Gebrauchsmuster ein guter erster Schritt sein, um schnell und ohne hohe Anfangskosten einen Schutz zu erhalten. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, beide Schutzstrategien zu kombinieren: Zum Beispiel zunächst ein Gebrauchsmuster anmelden, um direkt etwas in der Hand zu haben, und parallel ein Patent anstreben, um langfristig abgesichert zu sein. So kann man Nachahmer früh stoppen und zugleich die Vorteile des dauerhaften Patentschutzes nutzen, sobald dieser erteilt ist.

Letztlich sollte man sich vor der Entscheidung gut informieren (oder beraten lassen). Erfinder sollten fragen: Wie innovativ ist meine Erfindung wirklich? Wie eilig brauche ich den Schutz? Wie lange soll das Monopol wirken? Und welches Budget steht zur Verfügung? Die Antworten darauf helfen, die passende Schutzrechtsform zu wählen. Ob Patent oder Gebrauchsmuster – beide Wege können helfen, eine gute Idee in wertvolles geistiges Eigentum zu verwandeln und gegenüber Nachahmern abzusichern. Mit dem richtigen Schutzrecht in der Hand lässt sich die Erfindung optimal kommerziell verwerten und die Früchte der eigenen Innovationsarbeit ernten.

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Patentverletzungen erkennen und handeln – Was Sie als Erfinder oder Anmelder wissen sollten

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