Patentschutz.
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Patentschutz, für wen?
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Sie haben eine Erfindung? Nutzen Sie unsere > Checkliste für Erfinder:innen und Unternehmen, um optimal vorbereitet zur Patentanmeldung zu gelangen.
Welcher Patentschutz?
Patente sind nicht gleich Patente. Je nach Erfindung und Zielmarkt kommen unterschiedliche technische Schutzarten infrage. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schutzarten:
Deutsches Patent
Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Gültigkeit: Deutschland
Vorteile: Schnelles Prüfverfahren, relativ kostengünstig
Geeignet für: Erfindungen mit Fokus auf dem deutschen Markt
Gebrauchsmuster
Zuständig: DPMA (nur in Deutschland verfügbar)
Gültigkeit: Deutschland
Vorteile: Kein Prüfverfahren, schnelle Eintragung
Einschränkung: Nur für technische Erfindungen ohne Verfahren
Geeignet für: Schnellschutz bei einfachen Erfindungen oder Ergänzung zum Patent
Europäisches Patent (EP-Patent) und Einheitspatent (EU-Patent)
Zuständig: Europäisches Patentamt (EPA)
Gültigkeit:
EP-Patent (klassisch): Nach Erteilung muss das Patent in den gewünschten Staaten national validiert werden.
Einheitspatent (seit 1. Juni 2023): Ein einziges Patent mit einheitlicher Wirkung in derzeit 17 EU-Staaten.
Meine Leistungen
Patentberatung
Erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit
Deutsche Patentanmeldung/Gebrauchsmuster
Beratung, Erstellung und Einreichung der Anmeldung beim DPMA
Europäische/Internationale Patentanmeldung
Beratung, Erstellung und Einreichung der Anmeldung
beim DPMA, EPO oder WIPO
Stand der Technik & Freedom to Operate
Recherche zu bestehenden Patenten / Neuheit, Rechtliche Einschätzung zur Produktvermarktung
Über mich
Hallo, ich bin Oliver Rosenthal - Ihr Patentanwalt
Ich bin auf technische Schutzrechte spezialisiert. Mein Ziel ist es, Patentschutz für Entwickler:innen, Gründer:innen und Unternehmen zugänglich zu machen – klar, fair, auf Augenhöhe.
✔️ über 8 Jahre Erfahrung im Patentrecht
✔️ Zulassung als Patentanwalt
✔️ Diskretion & individuelle Beratung
✔️ Zusammenarbeit mit DPMA / EPA / WIPO
Kontakt
E-Mail: mail@rosenthal-ip.com
Telefon: +49.(0)2761.9331516
Fax: +49.(0)2761.9331517
Adresse: Edith-Stein-Weg 14
D-57462 Olpe
Sie haben eine Idee – ich prüfe, ob sie schutzfähig sein kann. Kostenlos & unverbindlich.
Klar & verständlich
Kurzantworten für den schnellen Überblick
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Ein Patent ist ein technisches Schutzrecht, das Ihnen das ausschließliche Recht gibt, Ihre Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Das bedeutet: Nur Sie – oder jemand mit Ihrer Zustimmung – darf Ihre technische Lösung herstellen, nutzen oder verkaufen.
Ein Patent gilt in der Regel für 20 Jahre, vorausgesetzt, Sie zahlen regelmäßig die Jahresgebühren.
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Patentierbar sind technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Dazu gehören z. B.:
Maschinen und Geräte
Herstellungsverfahren
neue technische Anwendungen bekannter Stoffe
Nicht patentierbar sind z. B.:
bloße Ideen oder Theorien ohne technische Umsetzung
Software „als solche“ (aber technikbezogene Software kann schutzfähig sein)
Geschäftsideen, mathematische Methoden, Spielregeln
Ich berate Sie gerne dazu, ob Ihre Idee grundsätzlich patentfähig ist.
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Eine Patentanmeldung erfolgt in mehreren Schritten:
Beratung & Vorprüfung: Ich analysiere Ihre Idee auf Patentfähigkeit.
Ausarbeitung der Anmeldung: Ich formuliere die Patentschrift inkl. technischer Beschreibung und Schutzansprüche.
Einreichung beim Amt: z. B. beim DPMA (Deutschland), EPA (Europa) oder WIPO (international).
Prüfungsverfahren: Das Amt untersucht Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
Erteilung: Bei erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt und veröffentlicht.
Ich begleite Sie durch alle Schritte.
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Die Kosten hängen von der Komplexität und dem Umfang der Erfindung ab. Als grober Richtwert gilt:
Beratung & Ausarbeitung: ab ca. 2000 €
Amtsgebühren (DPMA): ab 290 € für Anmeldung und Prüfung
Internationale Patente: auf Anfrage – abhängig von Ländern, Übersetzungen und Verfahren
Ich arbeite mit transparenten Preisen – ohne Überraschungen.
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Ein deutsches Patent wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Jahren nach Anmeldung erteilt – je nach Prüfungstiefe und Arbeitsauslastung des Patentamts. Europäische und internationale Patente benötigen meist etwas länger.
Wenn es schneller gehen soll, kann eine beschleunigte Prüfung beantragt werden.
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Prüfung:
P: ja, volle sachliche Prüfung
GM: nein, nur formale Prüfung
Schutzdauer
P: bis zu 20 Jahre
GM: max. 10 Jahre
Schutzumfang
P: stark und gerichtsfest
GM: schwächer, aber schneller
Eignung
P: komplexe technische Lösungen
GM: einfache oder kurzfristige Ideen
Ich berate Sie gern, ob ein Gebrauchsmuster als „schneller Einstieg“ sinnvoll ist.
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„Freedom to Operate“ bedeutet: Darf ich mein Produkt trotz Patentschutz anderer frei vermarkten?
Auch wenn Ihre eigene Erfindung neu ist, könnten bestehende Schutzrechte anderer Ihre Vermarktung behindern. Eine FTO-Recherche hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden, z. B. teure Abmahnungen oder Klagen.
Ich führe für Sie gezielte FTO-Analysen durch – national oder international.
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Theoretisch ja – praktisch ist das nicht empfehlenswert. Patentschriften folgen strengen Regeln und eine ungenaue Formulierung kann später den Schutz erheblich einschränken oder sogar zunichtemachen.
Mit meiner Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Erfindung optimal und rechtssicher geschützt ist.